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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.07.1996 - 2 WF 48/96   

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https://dejure.org/1996,5729
OLG Bamberg, 01.07.1996 - 2 WF 48/96 (https://dejure.org/1996,5729)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.07.1996 - 2 WF 48/96 (https://dejure.org/1996,5729)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Juli 1996 - 2 WF 48/96 (https://dejure.org/1996,5729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Streit zwischen geschiedenen Eheleuten über die Herausgabe diverser Gegenstände; Streit um Wohnungseinrichtungsgegenstände oder Hausrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 985 § 1361a; HausratsVO § 1 § 9 § 11
    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten geschiedener Eheleute über Hausratsgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1413
  • FamRZ 1997, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1984 - IVb ARZ 59/83

    Gegenstände von hohem Wert als Hausrat

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.07.1996 - 2 WF 48/96
    Streitigkeiten geschiedener Ehegatten fallen auch dann unter die Hausratsverordnung , wenn ein Ehegatte unter Berufung auf sein Alleineigentum vom anderen die Herausgabe von Hausratsgegenständen gemäß § 985 BGB verlangt (BGH, NJW 1984, 1758 [1759 linke Spalte]).

    Daß Sachen, die einem Ehegatten allein gehören, nach § 9 HausratsVO nur ausnahmsweise dem anderen Ehegatten zugeteilt werden können, ändert entgegen der Auffassung des Familiengerichts nichts daran, daß deren Herausgabe nur im Hausratsverfahren geltend gemacht werden kann (BGH, NJW 1984, 1758 [1759 linke Spalte]).

    Unter Hausrat sind alle beweglichen Sachen zu verstehen, die nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Eheleute für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie bestimmt sind (BGH, NJW 1984, 1758 ; Palandt/Diederichsen, § 1 HausratsVO RdNr. 12).

    "Gegenstände, mit denen die eheliche Wohnung ausgestattet ist (oder war), gehören dazu nicht nur soweit sie der Befriedigung materieller Bedürfnisse des häuslichen Lebens dienen wie Möbel und hauswirtschaftliches Gerät; auch Sachen, die der Ausschmückung der Wohnung dienen, fallen darunter so daß auch Zier- und Kunstgegenstände Hausrat sein können" (BGH, NJW 1984, 1758 ).

    Auch Gegenstände von hohem Wert einschließlich kostbarer Kunstgegenstände gehören somit zum Hausrat, wenn sie ihrer Art nach als Hausratsgegenstände geeignet sind und nach dem Lebenszuschnitt der Ehegatten als solche dienen oder gedient haben (BGH, NJW 1984, 1758 [17591; Müller-Gindullis, in: MünchKomm, § 1 HausratsVO RdNr. 8).

    Nicht zum Hausrat zählen dagegen Wertobjekte, wenn sie ausschließlich zur Kapitalanlage angeschafft worden sind (BGH, NJW 1984, 1758 [1759]) und Gegenstände, die nur den individuellen Bedürfnissen oder den persönlichen Interessen des einzelnen Ehegatten dienen (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 1134 [1135]) wie z.B. Kleider Schmuck, Familienandenken und Sammlungen (Palandt/Diederichsen § 1 HausratsVO RdNr. 12; Müller-Gindullis, in: MünchKomm § 1 HausratsVO RdNr. 9; Johannsen/Henrich/Voelskow § 1361 a BGB RdNr. 6).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1986 - 9 UF 145/85

    Hausrat; Individuelle Bedürfnisse; Persönliche Gegenstände der Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.07.1996 - 2 WF 48/96
    Nicht zum Hausrat zählen dagegen Wertobjekte, wenn sie ausschließlich zur Kapitalanlage angeschafft worden sind (BGH, NJW 1984, 1758 [1759]) und Gegenstände, die nur den individuellen Bedürfnissen oder den persönlichen Interessen des einzelnen Ehegatten dienen (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 1134 [1135]) wie z.B. Kleider Schmuck, Familienandenken und Sammlungen (Palandt/Diederichsen § 1 HausratsVO RdNr. 12; Müller-Gindullis, in: MünchKomm § 1 HausratsVO RdNr. 9; Johannsen/Henrich/Voelskow § 1361 a BGB RdNr. 6).
  • OLG Dresden, 25.03.2003 - 10 Arf 2/03

    Zuweisung einer Motorjacht im Hausratsteilungsverfahren

    Selbst wertvolle Antiquitäten und Kunstobjekte können Hausrat sein, wenn sie nicht ausschließlich zwecks Kapitalanlage angeschafft wurden (BGH FamRZ 1984, 575 ; OLG Bamberg FamRZ 1997, 378 ).
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   OLG Bamberg, 17.06.1996 - 7 WF 88/96   

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OLG Bamberg, 17.06.1996 - 7 WF 88/96 (https://dejure.org/1996,7702)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.06.1996 - 7 WF 88/96 (https://dejure.org/1996,7702)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - 7 WF 88/96 (https://dejure.org/1996,7702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 378 (Ls.)
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   AG Gera, 21.02.1996 - 1 C 52/92   

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AG Gera, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 1 C 52/92 (https://dejure.org/1996,7814)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 14.04.1997 - 10 WF 105/97

    Kostenerstattung: Gebühren und Auslagen des beigeordneten auswärtigen

    Die Erstattung derartiger Mehrkosten, zu denen die von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen zählen, kommt nur in Betracht, wenn der hilfebedürtigen Partei ein Rechtsanwalt (uneingeschränkt) beigeordnet wurde, der weder bei dem Prozeßgericht noch bei einem Gericht, das sich am selben Ort wie das Prozeßgericht befindet, zugelassen ist (vgl. AG Gera, FamRZ 1997, 378 ; OLG Brandenburg OLG-Report 1996, 279; OLG Celle, JurBüro 1989, Sp. 839; Senat, Beschluß vom 10. August 1996 - 10 W 665/96).
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